Das erste Obwaldner Schulgesetz von 1849 legt fest, dass die Schulpflicht mit sieben Jahren beginnt und sechs Jahre dauert. Der Schuleintritt kann bei grösserer Entfernung zur Schule auch später erfolgen.
Eltern, die ihre Kinder nicht zur Schule schicken, werden an den Gemeinderat verzeigt. Die Lehrpersonen benötigen einen Befähigungsausweis (Prüfung) und sind vom Erziehungsrat Obwalden angestellt. Der kantonale Schulinspektor besucht jede Klasse mindestens einmal pro Schuljahr, nimmt eine Prüfung ab und berichtet anschliessend mit einem jährlichenBericht (öffentlich) über die Ergebnisse.
Seit 1869 gelten in Obwalden folgende Bestimmungen:
Im Jahr 1860 hat der Schulrat Sarnen sein Schulratsmitglied Simon Etlin (damals bereits auch Obwaldner Landammann) beauftragt ein Geografiebuch für die Volksschule zu verfassen. Das Buch ist bereits im gleichen Jahr unter dem Titel «Geographie der Schweiz mit einem kurzen Abriss der Schweizergeschichte» erschienen.
Bereits ab 1858 hat der Lungerer Pfarrer und Schulinspektor Johannes Ming eine ganze Reihe von Schulbüchern geschrieben:
Stundenplan der 5./6. Mädchenklasse im Kloster St. Andreas (geschrieben in der alten deutschen Kurrentschrift). Unterricht ist von Montag bis Samstag, ganzer Donnerstag schulfrei.
Montag-Vormittag: Abfragen der Predigt und Sittenlehre, Religion, Sprachlehre, Kopfrechnen Montag-Nachmittag: Diktando, Geschichte, Geografie, Gesang.