Schulgeschichte


Das erste Obwaldner Schulgesetz von 1849 legt fest, dass die Schulpflicht mit sieben Jahren be­ginnt und sechs Jahre dauert. Der Schuleintritt kann bei grösserer Entfernung zur Schule auch später erfolgen.

Eltern, die ihre Kinder nicht zur Schule schicken, werden an den Gemeinderat verzeigt. Die Lehrpersonen benötigen einen Befähigungs­ausweis (Prüfung) und sind vom Erziehungsrat Obwalden angestellt. Der kantonale Schulin­spektor besucht jede Klasse mindestens einmal pro Schuljahr, nimmt eine Prüfung ab und be­richtet anschliessend mit einem jährlichenBe­richt (öffentlich) über die Ergebnisse.

Schulordnung  1869

Seit 1869 gelten in Obwalden folgende Bestimmungen:

  • Schlechtes Betragen, Streiten, Zanken, Nach­rufen, Steine und Schneebälle werfen ist ver­boten.
  • Nicht gestattet ist der Genuss gebrannter Wasser, Rauchen und Schnupfen, Geldspiele, Tauschen-Kaufen-Verkaufen, Entwendung und Beschädigung, unanständiges Baden, Be­treten von Eis, Fahren mit Schiffchen ohne Schiffsmann.
  • Schulkinder dürfen sich nicht von der Schule entfernen und sind in und ausser der Schule gegenüber den Lehrpersonen ehrerbietig, auf­richtig und gehorsam.
  • An den Schultagen neh­men sie am Gottesdienst in zugewiesenen Stühlen teil, lesen in den Gebetbüchlein und gehen dann paarweise unter Aufsicht der Lehrpersonen in gehöriger Ordnung und mit Anstand zum Schulhaus.
  • Das Elternhaus darf nach Betglockenzeit (bei Einbruch der Nacht) nicht mehr verlassen wer­den und es gilt ein Tanzverbot, solange die Ju­gendlichen schul- und christenlehrpflichtig sind.

Schulbücher und Stundeplan

Im Jahr 1860 hat der Schulrat Sarnen sein Schul­ratsmitglied Simon Etlin (damals bereits auch Ob­waldner Landammann) beauftragt ein Geografie­buch für die Volksschule zu verfassen. Das Buch ist bereits im gleichen Jahr unter dem Titel «Geo­graphie der Schweiz mit einem kurzen Ab­riss der Schweizergeschichte» erschienen.

Bereits ab 1858 hat der Lungerer Pfarrer und Schulinspektor Johannes Ming eine ganze Reihe von Schulbüchern geschrieben:

  • Erstes Schulbüchlein für Kinder
  • Zweites Schulbüchlein für Kinder
  • Lese- und Schreibbüchlein für die Kinder der
  • ersten zwei Schuljahre
  • Rechenbüchlein für die Kinder der ersten zwei
  • Schuljahre
  • Schönschreibvorlagen für die Volksschulen
  • Neue Sprachlehre für die Volksschulen
  • Aufsatzlehre für die Volksschulen

Stundenplan der 5./6. Mädchenklasse im Kloster St. Andreas (geschrieben in der alten deutschen Kurrentschrift). Unterricht ist von Montag bis Sams­tag, ganzer Donnerstag schulfrei.

Montag-Vormittag: Abfragen der Predigt und Sittenlehre, Religion, Sprachlehre, Kopfrechnen Montag-Nachmittag: Diktando, Geschichte, Geo­grafie, Gesang.



Hier finden Sie den kompletten Artikel aus dem Info Sarnen.

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Schulgeschichte
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