Maskenpflicht
Der Bundesrat hat die Quarantäne für Personen, die engen Kontakt mit einer positiv getesteten Person hatten, per 3. Februar 2022 vollständig aufgehoben.
Der Regierungsrat hat die Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler der Primar und Sekundarstufe I per Montag, 7. Februar 2022 aufgehoben.
Uns ist die Gesundheit unserer Schülerinnen, Schülern und Mitarbeitenden sehr wichtig. Wir halten uns an die Hygiene- und Schutzmassnahmen und unterstützen uns gegenseitig.
Krankheitssymptome
Kinder mit Krankheitssymptomen sollen nicht in die Schule geschickt werden. Weitere Informationen zum Vorgehen bei Krankheitssymptomen finden Sie im Merkblatt. Das Merkblatt gilt für alle Zyklen.
Unterrichtsbesuche
Unterrichtsbesuche sind jederzeit nach Anmeldung bei der Klassenlehrperson möglich. Die Eltern dürfen die Schulhäuser unter Einhaltung der geltenden Schutzmassnahmen betreten. Melden Sie sich frühzeitig per Telefon, Mail, SMS oder Signal bei der Lehrperson, wenn Sie einen Schulbesuch machen möchten. Der Besuch dauert maximal eine Lektion.
Informationen Bund / Kanton
Aktuelle Informationen zur Situation von Seiten Bund und Kanton erhalten Sie auf den offiziellen Websites: